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   BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 164/83   

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https://dejure.org/1985,7246
BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 164/83 (https://dejure.org/1985,7246)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1985 - 4 AZR 164/83 (https://dejure.org/1985,7246)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 164/83 (https://dejure.org/1985,7246)
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  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 164/83
    Dieses Ergebnis entspricht der Rechtsprechung des Senats, nach der Leitungstätigkeiten regelmäßig nur als e i n Arbeitsvorgang angesehen werden können (vgl. BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat nach erneuter Überprüfung festgehalten (BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Küchenleiter der Bundeswehr mit Küchenmeisterprüfung sind zwar entgegen der Auffassung des Klägers keine Industriemeister im tariflichen Sinne, sie sind aber im Wege der Lückenausfüllung nach den Tätigkeitsmerkmalen für Meister des Teils II Abschnitt Q der Anlage 1 a zum BAT aus folgenden Gründen wie Handwerksmeister einzugruppieren (vgl. BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen):.

  • BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter -

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 164/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Küchenleiter der Bundeswehr im Wege der Lückenausfüllung nach den Tätigkeitsmerkmalen für Meister des Teils II Abschnitt Q der Anlage 1 a zum BAT einzugruppieren (vgl. BAG 32, 364 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dies hat der Senat damit begründet, daß die Ausbildung und Tätigkeit der Köche derjenigen sonstiger Meister (z. B. Metzger und Bäcker) nach Art, Zielsetzung und Funktion vergleichbar sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Diese Erlasse haben keine unmittelbare zivilrechtliche Bedeutung (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und müssen jedenfalls hinter zwingenden tariflichen Normen zurücktreten.

  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 164/83
    Dies hat der Senat damit begründet, daß die Ausbildung und Tätigkeit der Köche derjenigen sonstiger Meister (z. B. Metzger und Bäcker) nach Art, Zielsetzung und Funktion vergleichbar sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Diese Erlasse haben keine unmittelbare zivilrechtliche Bedeutung (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und müssen jedenfalls hinter zwingenden tariflichen Normen zurücktreten.

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 164/83
    Hierbei ist als Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. BAG 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79

    Schulhausmeister: Arbeiter oder Angestellter - Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 164/83
    Aufgrund des feststehenden Sachverhalts ist der Senat jedoch in der Lage, die Arbeitsvorgänge des Klägers selbst festzulegen (vgl. BAG 39, 358, 375 = AP Nr. 65 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 767/79

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Eigenes Fachgebiet - Artverwandte Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 164/83
    Nach der Senatsrechtsprechung genügt es für die Eingruppierung als Handwerksmeister, wenn der Handwerksmeister in einer artverwandten Tätigkeit seines Berufs eingesetzt wird (BAG Urteil vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 767/79 -, AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 164/83
    Hierbei ist als Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. BAG 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 164/83
    Er übt auch eine für die Eingruppierung als Handwerksmeister erforderliche Meistertätigkeit aus, worunter eine leitende, beaufsichtigende, überwachende Tätigkeit oder eine Tätigkeit mit besonderen fachlichen Qualifikationen, die durch die Meisterprüfung nachgewiesen werden, zu verstehen ist (BAG Urteil vom 14. März 1984 - 4 AZR 14/82 -, AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 14/82

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Meisterprüfung - Entsprechende Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 164/83
    Er übt auch eine für die Eingruppierung als Handwerksmeister erforderliche Meistertätigkeit aus, worunter eine leitende, beaufsichtigende, überwachende Tätigkeit oder eine Tätigkeit mit besonderen fachlichen Qualifikationen, die durch die Meisterprüfung nachgewiesen werden, zu verstehen ist (BAG Urteil vom 14. März 1984 - 4 AZR 14/82 -, AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 547/83

    Eingruppierung: Küchenmeister mit Aufsicht über Küchenhelfer als "sonstige

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 164/83
    VI b Fallgruppe 3 des Teils II Abschnitt Q der Anlage 1 a zum BAT, da er bei Beginn des Klagezeitraums (1. April 1980) bereits mehr als zwei Jahre als Küchenleiter bei der Beklagten tätig war und die Aufsicht über eine größere Gruppe von Handwerkern und sonstigen handwerklich tätigen Arbeitern im tariflichen Sinne führt, wobei die unterstellten 27 Küchenhilfskräfte zu den handwerklich tätigen Arbeitern im tariflichen Sinne zählen (BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 547/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
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